HARDY SCHMITZ: Wann stellen wir eine Langzeit-Lieferantenerklärung aus? Folgen
In der Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) gibt ein Lieferant an, dass seine künftigen Warenlieferungen an einen Empfänger im EU-Ausland gleiche Ursprungseigenschaften aufweisen. Wenn uns der Vorlieferant die entsprechenden Daten für mindestens 1 Jahr bis maximal 2 Jahre zur Verfügung stellt, dann stellen wir eine Langzeit-Lieferantenerklärung aus.
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