HARDY SCHMITZ: Wann wird eine (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung ausgestellt? Folgen
Zum einen gibt es die Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU: Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, dem Kunden den nicht präferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Mit diesem Dokument kann bei der IHK auch ein Ursprungszeugnis beantragt werden. Die Erklärung kann sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung abgegeben werden. Zum anderen gibt es die Erklärung-IHK für Drittlandswaren: Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben, können ebenfalls mit der Erklärung-IHK bestätigt werden. Hier muss allerdings der Drittlandsursprung durch geeignete Vorpapiere nachgewiesen werden. (Quelle: IHK)
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