HARDY SCHMITZ: Welche Lichtquellen fallen nicht unter die Ökodesign-Richtlinie bzw. SLR? Folgen
Diese Lichtquellen bilden eine Ausnahme und fallen nicht unter die Bestimmungen der Ökodesign-Verordnung.
Zur Orientierung hier die wichtigsten Ausnahmeeigenschaften:
- unter 60 lm oder über 82.000 lm
- engstrahlend (< 10°)
- Infrarot (außer R7s in bestimmten Längen)
- UV-Strahler (> 2 mW/klm)
- Spezialanwendungen wie Ofen (300 °C) oder Signalgebung
Ganz konkret sind auch diese Lichtprodukte nicht innerhalb des Geltungsbereichs der SLR:
- Notfall-Beleuchtung
- Batteriebetriebene Lichtquellen
- Original-Kunstwerke
- Beleuchtung für Transport- und Militärausrüstung sowie Fahrzeuge
- Bildschirme
- Medizinische Geräte
- Marine-Ausstattung
- Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen
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