HARDY SCHMITZ: Welche Lampen sind von der neuen Ökodesign-Verordnung/SLR betroffen? Folgen
Von der Verordnung sind Leuchtstofflampen T8 (600 mm/18 W, 1200 mm/36 W, 1500 mm/58 W) betroffen sowie Halogenlampen (Sockel G9, G4 und GY6,35). Bei diesen Lampen erlischt das CE-Zeichen ab 1. September 2023.
Weiterhin sind Halogenlampen (Sockel GU4, GU5,3, G53, R7s > 2700 lm) sowie Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Betriebsgerät (Energiesparlampen mit Sockel E14 bzw. E27) und Leuchtstofflampen T12 (38 mm Durchmesser) von der neuen Verordnung betroffen und das CE-Zeichen erlischt hier ab 1. September 2021.
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