HARDY SCHMITZ: Was ändert sich bei dem neuen Energieeffizienz-Etikett auf Verpackungen? Folgen
Ab dem 1. September 2021 muss nach der EU-Verordnung 2019/2015 jede Lichtquelle mit dem neuen Energielabel versehen werden. Die folgende Grafik zeigt die Änderungen auf:
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen fordert eine neue Klassifizierung von A bis G, Angaben zum Energieverbrauch in KwH pro 1.000 Stunden sowie einen QR-Code, der zu weiterführenden Produktinformationen in der Datenbank EPREL führt. Ab 1. März 2023 müssen alle Lichtquellen über das neue Label verfügen.
Weiterführende Informationen stellt das Bundesumweltamt in dem folgenden Dokument zur Verfügung.
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